Sie sind hier: Startseite

Zweitmeinung

Ich möchte eine zweite Meinung haben.

Gerade bei umfangreichen Verletzungen und Unfallfolgen sind sich Geschädigte häufig nicht sicher, ob die Regulierung durch die Versicherung richtig ist, ob man noch weitere Beträge durchsetzen kann oder ob der eigene Anwalt den Geschädigten richtig und kompetent berät und seine Interessen konsequent durchsetzt.

Dann holen Sie sich doch eine zweite Meinung ein! Wie bei einem Arzt dürfen und sollten Sie sich von einem anderen Fachmann nochmals beraten lassen, wenn Sie Zweifel haben, ob alles richtig läuft. Nichts ist schlimmer als das Gefühl zu haben, man habe auf viel Geld verzichtet oder würde zukünftige Ansprüche verlieren.

In der Tat zeigt die Praxis, dass selbst anwaltlich vertreten Mandaten, schlecht beraten sind und der Anwalt es unterlassen hat, wichtige Ansprüche durchzusetzen und zukünftige Ansprüche abzusichern. Gerade wenn Dauerfolgen verblieben sind oder eine Abfindung unterzeichnet werden soll, ist eine zweite Meinung oft sinnvoll. Sprechen Sie uns gerne an.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf die Unfallregulierung spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).

Rechtsanwalt Dr. Pott betreut die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.

Kontaktieren Sie uns jetzt und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.

Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Kostenlose Kontaktanfrage