Kostenloser Rechtsanwalt?
Kostenloser Rechtsanwalt nach Verkehrsunfall
Bitte beachten Sie auch, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in Fällen, in denen den Unfallgegner die alleinige Haftung trifft, also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig! Insbesondere wenn der Geschädigte durch den Unfall verletzt worden ist, sollte er sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Mandanten bundesweit bei der Regulierung von Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden.
Wir regulieren Ihren Unfall gern für Sie!
Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf.
In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, was wir für Sie tun können. Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen. Falls Sie am Unfall keine Schuld tragen, übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.