Unfallregulierung/ Schmerzensgeld
So setzen wir Ihr Schmerzensgeld durch!
Sie hatten als Pkw- oder Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall, bei dem Sie Verletzungen erlitten haben?
Das bedeutet für Sie allein schon durch die erlittenen Verletzungen ggf. erhebliche Nachteile. Zu allem Überfluß müssen Sie sich jetzt auch noch um die Schadensabwicklung kümmern und wissen weder an wen Sie sich wenden können, noch welche Ansprüche Sie in welcher Höhe haben.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Geschädigte hoffen zunächst auf eine vernünftige und schnelle Regulierung durch die Versicherung. Sie scheuen sich, gleich einen Anwalt zu kontaktieren. Erst nach Wochen oder sogar Monaten, in denen sich die Versicherung nicht gemeldet hat, die Regulierung verzögert oder zu geringe Beträge zahlt, wenden sich die Betroffenen entnervt an einen Rechtsanwalt. Gerade bei Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungsfolgen kann sich aber ein Unfallgeschädigter nie selbst kompetent vertreten! Er darf und sollte sich von Beginn an durch einen Experten auf dem Gebiet der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen vertreten lassen.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Schildern Sie uns jetzt gerne Ihren Unfallhergang und wir erörtern mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können. Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren.
Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.