Schadenspositionen bei Personenschäden:
Schadenspositionen bei Personenschäden:
Schadenspositionen bei Personenschäden:
Sobald es zu Personenschäden bei Unfällen gekommen ist, haben die Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld hat die Funktion, dem Verletzten für seine Verletzungsfolgen eine Genugtuung zukommen zu lassen. Leider liegen die in Deutschland gezahlten Schmerzensgelder weit unter denjenigen, die z.B. aus den USA bekannt sind. So werden Schmerzensgelder über 10.000,00 € nur bei erheblichen Verletzungen gezahlt werden. Es zeigt sich, dass die Versicherer sich mit der Zahlung oftmals schwer tun. Nicht selten zahlen Versicherer erst auf massiven Nachdruck von Rechtsanwälten angemessene Schmerzensgelder. Nicht selten muß erst eine Klage angestrengt werden, bevor eine Auszahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfolgt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich insbesondere nach folgend FaktorenArt der VerletzungIntensität und Dauer der erlittenen VerletzungenDauer der HeilbehandlungKrankenhausaufenthaltDauer der ArbeitsunfähigkeitUmfang der verbleibenden Schäden (Narben, Behinderungen etc.)
Aus diesen Umständen wird dann ein Schmerzensgeld zu bestimmen sein, welches sich selbstverständlich nicht errechnen lässt, sondern nach den Umständen geschätzt werden muß. Können sich die Parteien nicht einigen, so muß am Ende ein Gericht über die tatsächliche Höhe des Schmerzensgeldes befinden. Zur Orientierung können sog. Schmerzensgeldtabellen z.B. die von Hacks/Ring /Böhm herangezogen werden. In diesen Tabellen sind einige hundert Urteile aufgeführt, an denen man sich bei der Findung eines „richtigen“ und angemessenen Schmerzensgeldes orientieren kann. Es ist klar, dass verschiedene Gerichte selbst bei vergleichbaren Fällen unterschiedliche Schmerzensgeldbeträge ausurteilen. Dies liegt zum einen daran, dass jeder Fall im Detail unterschiedlich ist und zum anderen natürlich daran, dass einige Gerichte schmerzensgeldfreundlicher urteilen als andere. Das einzig richtige Schmerzensgeld wird es daher nie geben.
Falls bei Ihnen eine Verletzung durch einen Unfall verursacht wurde, sollten sie sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen. Gerade bei Personenschäden kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt viel für Sie tun. Insbesondere bei Personenschäden gilt nämlich: Lassen sie sich nicht mit geringen Beträgen abspeisen! Nicht selten bieten Versicherer unangemessen niedrige Abfindungen an und verbinden diese mit sog. Abfindungserklärungen, die der Verletzte unterschreiben soll. Wurde einmal eine solche Abfindungserklärung unterschrieben, so sind die Ansprüche des Verletzten im Regelfall erledigt. Der Verletzte kann dann keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen. Daher: Unterschreiben sie nie einfach eine solche Abfindungserklärung, auch wenn ihnen der angebotene Betrag zunächst hoch erscheint. Fragen sie einen Verkehrsrechtsanwalt. Dieser kann sie beraten und oftmals noch ein deutlich höheres Schmerzensgeld durchsetzen.
Im Falle eines Personenschadens sollten sie den Schaden selbst bzw. vorzugsweise durch einen Rechtsanwalt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anmelden. Diese wird sich dann wieder an sie wenden und sie auffordern, den Unfallhergang darzulegen und die Verletzungsfolgen zu benennen. Zudem wird Sie Ihnen eine sog. Schweigepflichtentbindungserklärung übersenden mit der Bitte diese auszufüllen. Die Versicherung will sich selbstverständlich vergewissern, ob und wenn ja welche Verletzungen durch den Unfall tatsächlich erlitten wurden. Dazu wird die Versicherung Arztberichte von den Ärzten einholen, die sie nach dem Unfall behandelt haben. Teilen sie der Versicherung daher auch mit, welche Ärzte an der Behandlung der Unfallfolgen mitgewirkt haben, am besten mit Namen und Adresse. Im Fall eines Klinikaufenthaltes können sie auch nur das Klinikum angeben und alle Ärzte des Klinikums von der Schweigepflicht entbinden.
Praxistipp: Gerade Unfällen mit Verletzungsfolgen sollte immer ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Dieser weiß, wie vorzugehen ist und welche Schmerzensgelder angemessen sind und daher angestrebt werden sollten.