Verhalten der Versicherung nach einem Unfall
Vorsicht Versicherungen!
Vorsicht Versicherungen
Nach einem unfall wird sich ggf. sehr schnell die gegnerische Versicherung bei ihnen melden. Der Grund für die schnelle Meldung bei Ihnen: Die Versicherung will Geld sparen!
Die Meldung beim Geschädigten stellt keinen Service der gegnerischen Haftpflichtversicherung dar, sondern nur den Versuch, Sie möglichst davon abzuhalten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, eine eigene Werkstatt zu beauftragen und sich womöglich auch noch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Die Taktik der Versicherungen geht auf: Der Geschädigte wird mit möglichst geringen Beträgen "abgespeist". Spart die Versicherung jeweils nur wenigen hundert Euro pro Versicherungsfall, so bedeutet dies für die Versicherung eine Einsparung von ggf. mehreren Millionen Euro pro Jahr! Dies geschieht leider auf Kosten der Geschädigten.
Die Geschädigten vertrauen auf eine vernünftige Regulierung durch die Versicherungen. Es wird den Geschädigten eine schnelle und umfassende Regulierung versprochen. Dann warten die Geschädigten teilweise Monate auf ihr Geld. Zudem machen die Geschädigten nicht alle Schadenspsoitionen geltend und schenken der Versicherung oft aus Unwissenheit viel Geld.
Grade bei Personenschäden sollte der Geschädigte zwingend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen! Denn grade bei Personenschäden verlieren die Geschädigten oft mehrere tausend Euro berechtigter Forderungen. Insbesondere von der Unterzeichnung von Abfindungserklärungen, die die Versicherung unterbreitet hat, ist ohne anwaltlichen Beistand dringend abzuraten.
Ein Beispielsfall aus der anwaltlichen Praxis:
Eine 65-jährige Frau hat einen Oberschenkelbruch bei einem Verkehrsunfall erlitten. Nach ca. 2 (!) Jahren hatte sie erst 5.000 € erhalten. Die Versicherung bot ihr an, weitere 5.000 € zur Abfinudung zu zahlen. Die Abfindungserklärung hatte die Frau schon unterschrieben und fast abgeschickt. Im letzten Moment hatte sie aber doch noch einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gemacht. Nach wenigen Wochen hatte die Versicherung bereits weitere 10.000 € ohne Abfindung gezahlt. Nach einem Jahr lag der weitere gezahlte Betrag bei ca. 30.000 €. Die Versicherung zahlt noch immer monatlichen Haushaltsführungsschaden an die Geschädigte.
Das zeigt, dass ein einfaches und kostenloses oder kostengünstoges Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ( ca. 20 bis 50 € für eine Stunde ) dem Geschädigten mehrere tausend Euro bescheren kann!
Daher auch unsere Bitte an Sie: Wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden auch bei geringen Verletzungen immer unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht! Es lohnt sich für Sie in jedem Fall!
Übrigens: Haftet der Gegner allein für den Unfall hat er auch die kompletten Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen! Sie müssen dann gar keine Gebühren an Ihren Rechtsanwalt zahlen!