Schmerzensgeld nach Straftat

Schmerzensgeld für Opfer einer Straftat

Auch Verletzte einer Straftat haben einen Anspruch auf Ersatz der Schäden, die sie durch die Straftat erlitten haben. Insbesondere kommt in diesen Fällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.

Wer daher als Opfer zum Beispiel einer Körperverletzung, einer fahrlässigen Körperverletzung, eines Totschlags oder einer Vergewaltigung verletzt worden ist oder psychischen Schäden davon getragen hat, hat gegen den Täter einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Diese Ansprüche können gegen den Täter parallel zu einem laufenden Strafverfahren, nach Abschluss eines solchen Strafverfahrens oder auch direkt in einem solchen Strafverfahren im so genannten „Adhäsionsverfahren“ geltend gemacht werden.

Zudem kann und sollte der Geschädigte in einem laufendem Strafverfahren als Nebenkläger seine Rechte wahrnehmen. Dadurch kann der Geschädigte das Strafverfahren aktiv verfolgen und hat umfangreiche Rechte, das Strafverfahren gegen den Täter mit zu beeinflussen. Insbesondere kann er als Nebenkläger in einem solchen Strafverfahren dann schon ein Zivilverfahren vorbereiten oder aber die Ansprüche direkt im Strafverfahren durchsetzen.