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Kostenloser Rechtsanwalt

Rechtsanwalt auf Kosten des Gegners

Kann ich auf Kosten des Gegners einen Rechtsanwalt beauftragen?

Ja, und zwar dann, wenn der Geschädigte den Unfall nicht verschuldet hat. Trifft den Geschädigten eine Mitschuld, übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten nur nach dem Verschuldensanteil, z.B. 50 %.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf die Unfallregulierung spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).

Rechtsanwalt Dr. Pott betreut die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.

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Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

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