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Muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?

Muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?

Muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?

Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzungen sind Geschädigte fast immer überfordert. Neben der Verletzung wollen auch noch Versicherungen und Polizei Angaben haben. Der Geschädigte soll Formulare ausfüllen. Er weiß zudem nicht, welche Ansprüche er in welcher Frist anmelden muss, damit ihm diese nicht verloren gehen. Er hat angst etwas falsch zu machen. Eine Unfallregulierung ist schon bei einfachen Unfällen eine komplexe Sache. Daher hat der gesetzgeber festgelegt, dass sich ein unschuldiger Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt beauftragen darf, um seine Ansprüche vollumfänglich durchsetzen zu können und nicht ggf. alle seine Ansprüche zu verlieren.

Sie haben als Geschädigter das gute Recht, sich durch einen Spezialisten für Schmerzensgeld vertreten zu lassen, um Ihre Rechte vollumfänglich durchzusetzen. Die Kosten für die Beauftragung trägt der Schädiger, soweit er haftet. In keinem Fall sollte der Geschädigte darauf vertrauen, dass die Versicherung schon alles zahlen wird, was dem Geschädigten zusteht. In der Praxis werden anwaltlich nicht vertretene Mandanten hingehalten und mit zu geringen Beträgen abgespeist. Leider sind nur ca. 8 Prozent der Unfallgeschädigten anwaltlich vertreten. Die restlichen 92 Prozent werden auf einen erheblichen Teil ihrer (Schmerzensgeld-) Forderungen verzichten, da sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie man diese durchsetzt.

Lesen Sie, weshalb Sie einen Unfall oder einen anderen Anspruch auf Schmerzensgeld nie selbst regulieren sollten:

Bitte beachten Sie:

  • Nach einem Unfall sind Geschädigte schon gestraft genug. Sie haben eine schnelle und einfache Regulierung verdient! Leider werden Geschädigte aber ohne Rechtsanwalt mit Formularen, Papierkram und Anfragen von der Polizei, der Versicherung und anderen Stellen überhäuft! Tun Sie sich das nicht an, sondern überlassen Sie uns das. Das ist unser tägliches Geschäft und übernehmen das gerne für Sie!
  • Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sich Geschädigte auf Kosten des Schädigers professioneller Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes bedienen können und das aus gutem Grund. Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Dieses Recht sollten auch Sie in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles und halten Ihnen lästigen Papierkram vom Hals, damit Sie sich auf das wirklich wichtige, nämlich auf Ihre Gesundung, konzentrieren können.
  • Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt! Versicherungen wollen dadurch einzig und allein erreichen, dass der Geschädigte nicht alle Ansprüche umfänglich durchsetzt und die Versicherung dadurch Geld auf Kosten der Geschädigten spart!
  • Geschädigte versuchen häufig zunächst ohne Anwalt auszukommen und warten dadurch teilweise Jahre, bis die Versicherung Geld zahlt. In der Regel kommen Mandanten nach Monaten und Jahren entnervt zum Anwalt, weil die Versicherung immer wieder neue Einwände erhebt und - wenn überhaupt- nur zögerlich zahlt. Sparen Sie sich diesen nerven- und zeitraubenden Aufwand und lassen Sie sich von Beginn an von uns helfen. Rechtsanwalt Dr. Pott übernimmt die komplette Unfallregulierung für Sie.
  • Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen! Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
  • Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen! Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!
  • Seien Sie schlauer! Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
  • Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
  • Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf die Unfallregulierung spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).

Rechtsanwalt Dr. Pott betreut die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.

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Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

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