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Schmerzensgeldhöhe

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld eigentlich?

In welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld zusteht, kann nicht pauschal gesagt werden. Zwar gibt es sog. Schmerzensgeldtabellen. Danach kann sich ein Betrag ungefähr einschätzen lassen. Eine kostenlose Schmerzensgeldtabelle finden Sie unter schmerzensgeldtabelle24.de.

Da bei der Bemessung des Schmerzensgeldes viele Faktoren eine Rolle spielen, ist der Betrag in jedem Einzelfall zu bemessen.

Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 02.08.2006 die Grundsätze bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wie folgt dargelegt:

"Das Schmerzensgeld weist eine Doppelfunktion auf. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind. Zugleich soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung dafür schuldet, was er ihm angetan hat. Dabei steht der Entschädigungs und Ausgleichsgedanke im Vordergrund (KG NJWRR 2003, S. 24, 26. PalandtHeinrichs, BGB, 65.A., § 253 Rdnr. 11).

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.). Zudem kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen unabhängig vom Haftungsgrund annähernd gleiche Schmerzensgelder zu gewähren sind, besondere Bedeutung zu (PalandtHeinrichs, a.a.O., § 253 Rdnr. 18. KG, a.a.O., S. 27)."

Bei der Frage der Angemessenheit eines Schmerzensgeldes müssen daher verschiedene Positionen Berücksichtigung finden:

- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Heilbehandlung
- verbleibende Dauerschäden
- erlittene Schmerzen
- besonders gravierendes Verschulden des Schädigers
- Mitverschulden des Geschädigten
- Beeinträchtigung der Lebensqualität
- Alter des Geschädigten
- psychische Beeinträchtigungen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf die Unfallregulierung spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).

Rechtsanwalt Dr. Pott betreut die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.

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