Ich hatte einen Unfall
Ich hatte einen Verkehrsunfall? Was muss ich jetzt
Ich hatte einen Verkehrsunfall? Was muss ich jetzt auf jeden Fall beachten?
Sie hatten als Pkw- oder Motorradfahrer, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall, bei dem Sie Verletzungen erlitten haben?
Das bedeutet für Sie allein schon durch die erlittenen Verletzungen ggf. erhebliche Nachteile. Zu allem Überfluß müssen Sie sich jetzt auch noch um die Schadensabwicklung kümmern und wissen weder, an wen Sie sich wenden können, noch welche Ansprüche Sie in welcher Höhe durchsetzen können.
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Geschädigte hoffen zunächst auf eine vernünftige und schnelle Regulierung durch die Versicherung. Sie scheuen sich, gleich einen Anwalt zu kontaktieren. Erst nach Wochen oder sogar Monaten, in denen sich die Versicherung nicht gemeldet hat, die Regulierung verzögert oder zu geringe Beträge zahlt, wenden sich die Betroffenen entnervt an einen Rechtsanwalt.
Gerade bei Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungsfolgen kann sich aber ein Unfallgeschädigter nie selbst kompetent vertreten! Er darf und sollte sich von Beginn an durch einen Experten auf dem Gebiet der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen vertreten lassen.
Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig! Insbesondere wenn der Geschädigte durch den Unfall verletzt worden ist, sollte er sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. vertreten lassen.
Bitte beachten Sie auch, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich daher in Fällen, in denen den Unfallgegner die alleinige Haftung trifft, also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Die Vertretung eines Rechtsanwaltes ist daher dann kostenlos. Auch deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.
Bedenken Sie weiter: Selbst wenn Sie ggf. einen Teil der Rechtsanwaltskosten selbst tragen müssen, wird sich eine fachkompetente Vertretung in jedem Fall rentieren. Denn Sie als Geschädigter wissen gar nicht, welche Ansprüche Ihnen in welcher Höhe zustehen. Nicht selten werden Geschädigte daher mit wenig Geld abgespeist. Die meisten Geschädigten sind dann schon zufrieden und merken nicht, dass Sie gerade auf ggf. mehrer tausend weitere Euro verzichtet haben.
In jedem Fall sollte ein Geschädigter sich nach einem Unfall beraten lassen, um zu wissen, welche Ansprüche er eigentlich geltend machen kann.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf die Unfallregulierung spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.
Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).
Rechtsanwalt Dr. Pott betreut die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.
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Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.