Rechtsanwalt für Schmerzensgeld
Rechtsanwalt für Schmerzengeld nach Verkehrsunfall
Rechtsanwalt Dr. André Pott hat sich als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert.
Rechtsanwalt Dr. Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und seit Jahren als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf das Verkehrsrecht und daher auf die effektive und umfängliche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach Unfällen und Straftaten wie Körperverletzung, Vergewaltigung etc. spezialisiert.
Die Durchsetzung von Schmerzensgeld und weiterer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall erfordert fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Wer sich nach einem Verkehrsunfall nicht von Anfang an fachanwaltlich vertreten läßt, wird seine Ansprüche nicht schnell und vollständig durchsetzen können.
Die Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner vertritt mit seinen Fachanwälten für Verkehrs- und Versicherungsrecht seit über 25 Jahren Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und anderen unfallbedingten Schadensersatzansprüchen. Die Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen bundesweit. Gegen alle namhaften deutschen Versicherer ist die Kanzlei Prof. Dr. Platena sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren bereits erfolgreich tätig geworden.
Rechtsanwalt Dr. Pott ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner http://www.rpp.de aus Detmold und betreut zudem die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .
Nehmen Sie jetzt gerne Kontakt zu uns auf und wir besprechen in einem ersten kostenlosen Gespräch, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche zeitnah, vollständig und möglichst ohne Gerichtsverfahren durchzusetzen!
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Das Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen 431 C 2944/09) bringt es in seinem Urteil auf den Punkt:
"...nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrshaftpflichtschäden befassten Richters ist jeder Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleinster Schäden von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (...) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrene Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (...)"
Das AG Esslingen (Az.:7 C 1765/09) ist der Meinung: "Da der Haftpflichtversicherer als Spezialist in dieser Materie auf eine geschulte Organisiation und auf sachkundiges Personal zurückgreifen kann, muss der rechtsunkundige Anspruchsteller als Gegengewicht einen Anwalt haben."
Geschädigte, die nach einem Verkehrsunfall oder einer Straftat Schmerzensgeld durchsetzen wollen, sollten sich daher an einen Experten wenden.
In der renommierten Zeitschrift des Automobilclubs Auto-Club-Europa (ACE) ACE-Lenkrad 3/2014 wird Rechtsanwalt Dr. Pott wie folgt zum Thema Schmerzensgeld zitiert:
"Vor allem für schwere Verletzungen werden in Deutschland nach Meinung
vieler Experten viel zu geringe Schmerzensgelder gezahlt. Das bestätigt
auch André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Detmold: „Bei
Bagatellverletzungen haben die Betroffenen oft noch Verständnis dafür,
dass es eben nur 1000 oder 1000 Euro gibt, weil die Schmerzen irgendwann
nachlassen. Schwerstverletzte fühlen sich hingegen oft abgespeist.“
Immer wieder erlebt der Jurist, dass Versicherer mit einem geringen
Angebot versuchen die Zahlung zu drücken. „Hier muss man gegenhalten,
damit die Gegenseite direkt weiß, dass auch von der anderen Seite ein
harter Wind weht“, so Pott. So sollten regelmäßig Vorschüsse verlangt
werden. Zudem ist sei es wichtig, einen voraussichtlichen Dauerschaden
frühzeitig feststellen zu lassen. „Notfalls auch als separate Klage“,
rät der Anwalt."
Zum vollständigen Artikel bitte hier klicken: http://www.ace-online.de/epaper/AL2014/03_EpABO/page27.html#/26
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht besteht ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Pott in der Prüfung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall oder einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Straftat.
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Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen.
In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.
Kontakt
Sie suchen nach einem Verkehrsunfall mit einem Personenschaden einen Experten, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter anderem auf Schmerzensgeld konsequent, zuverlässig und fachkundig gegenüber der Versicherung vertritt?
Sprechen Sie uns einfach an. Wir vertreten Sie nach einem Verkehrsunfall gerne und erörtern alles weitere gerne mit Ihnen persönlich.
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In dem ersten Orientierungsgespräch werden das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen erörtert. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir für Sie, ob die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Gebühren zahlt.
Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.
Sie sollten gerade in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sich möglichst zeitnah von uns beraten lassen, damit wir Sie optimal vertreten können.
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Bitte beachten Sie:
- Nach einem Unfall sind Geschädigte schon gestraft genug. Sie haben eine schnelle und einfache Regulierung verdient! Leider werden Geschädigte aber ohne Rechtsanwalt mit Formularen, Papierkram und Anfragen von der Polizei, der Versicherung und anderen Stellen überhäuft! Tun Sie sich das nicht an, sondern überlassen Sie uns das. Das ist unser tägliches Geschäft und wir übernehmen das gerne für Sie!
- Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sich Geschädigte auf Kosten des Schädigers, soweit dieser haftet, professioneller Hilfe in Form eines Rechtsanwaltes bedienen können und das aus gutem Grund. Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Dieses Recht sollten auch Sie in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles und halten Ihnen lästigen Papierkram vom Hals, damit Sie sich auf das wirklich wichtige, nämlich auf Ihre Gesundung, konzentrieren können.
- Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt! Versicherungen wollen dadurch einzig und allein erreichen, dass der Geschädigte nicht alle Ansprüche umfänglich durchsetzt und die Versicherung dadurch Geld auf Kosten der Geschädigten spart!
- Geschädigte versuchen häufig zunächst ohne Anwalt auszukommen und warten dadurch teilweise Jahre, bis die Versicherung Geld zahlt. In der Regel kommen Mandanten nach Monaten und Jahren entnervt zum Anwalt, weil die Versicherung immer wieder neue Einwände erhebt und - wenn überhaupt- nur zögerlich zahlt. Sparen Sie sich diesen nerven- und zeitraubenden Aufwand und lassen Sie sich von Beginn an von uns helfen. Rechtsanwalt Dr. Pott übernimmt die komplette Unfallregulierung für Sie.
- Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen! Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
- Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen! Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!
- Seien Sie schlauer! Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
- Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen! Gerade bei Personenschäden verzichten selbst anwaltlich vertretene Geschädigte oft auf hohe Schadensersatzbeträge. Hintergrund: Die Unfallregulierung ist insbesondere bei Personenschäden eine umfassende und komplizierte Angelegenheit. Wenn sich der Rechtsanwalt nicht auf die Unfallregulierung spezialisiert hat, besteht die Gefahr, dass der Rechtsanwalt nicht alle Beträge dem Grunde und der Höhe nach durchsetzt.
- Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!
- Rufen Sie uns ganz einfach an, um den Unfall und das weitere mögliche Vorgehen zu besprechen. Ein Anruf sollte es Ihnen Wert sein, um erfahrungsgemäß weitere ggf. erhebliche Beträge von der Versicherung zu erhalten!
Schmerzensgeld nach einem Unfall
Dem Opfer und Geschädigten eines Unfalls steht zu jedem Zeitpunkt das Recht zu, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwaltes hat grundsätzlich der Schädiger bzw. seine Versicherung zu tragen, soweit der Schädiger haftet.
Gerade bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden sind die Betroffenen aber auch deren Angehörige auf die kompetente und umfangreiche Hilfe eine Fachanwaltes für Verkehrsrecht angewiesen, um die Unfallregulierung überhaupt bewerkstelligen zu können.
Bei Verkehrsunfällen mit Schwer- und Schwerstverletzten stehen die Betroffenen erfahrungsgemäß völlig allein und unbeholfen da. Die Geschädigten und ihre Angehörigen stehen vor einer Vielzahl von Problemen und Fragen. Wie schwer sind die Verletzungen? Wie lange fällt der Betroffene in der Familie und im Beruf aus? Wie werden die laufenden Kosten für Familie, Unterhalt, Miete oder Hausdarlehn ohne das Einkommen des Betroffenen gedeckt? Wird der Betroffene wieder vollständig gesund und wenn nicht, was ist dann in Zukunft, wenn der Betroffene z.B. gar nicht mehr oder nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten kann? Wie hoch ist das Schmerzensgeld? Wie lange dauert die Regulierung des Unfalls, wann kriege ich wieviel Geld?
Die Geschädigten haben oft mit ihrer Genesung schon mehr als genug zu kämpfen. Die von der Versicherung übersandten Formulare und Anträge, die die Geschädigten ausfüllen sollen, sind oft eine Zumutung und zudem unverständlich und unnötig.
Sie haben als Geschädigter das Recht, sich eines kompetenten Experten auf dem Gebiet des Schmerzensgeldrechts zu bedienen auf Kosten des Schädigers, wenn dieser allein haftet. Diese Hilfe sollte jeder Geschädigte in Anspruch nehmen. Andernfalls zeigt die Praxis leider, dass Geschädigte völlig überfordert sind, Ansprüche aus Unkenntnis oder Unbeholfenheit nicht durchsetzen und so in der Regel ohne anwaltliche Beistand auf einen erheblichen Teil Ihrer Ansprüche verzichten.
Mit diesen Problemen und Fragen werden der Betroffene und seine Angehörigen nicht alleingelassen. Der Betroffene kann sich zu jedem Zeitpunkt durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall vertreten und beraten lassen. Dies ist insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden insbesondere bei schweren und schwersten Verletzungen zwingend geboten und dringend anzuraten. Um mit der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe die Ansprüche durchsetzen zu können und den Betroffenen davor zu bewahren Ansprüchen in der Zukunft zu verlieren bzw. nicht alle seine Ansprüche durchsetzen zu können, hat die hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherung grundsätzlich bei einem allein verschuldeten Unfall des Unfallgegners auch die Kosten seines Rechtsanwaltes zu tragen.
Es ist daher in keinem Fall ratsam, nach einem Verkehrsunfall mit einem Personenschaden zu versuchen, ohne anwaltlichen Beistand seine Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Der Betroffene hat regelmäßig gerade in der Anfangszeit mit seiner Verletzung, dem Krankenhausaufenthalt, den Arztbesuchen und seiner Genesung genug zu tun. Hierauf sollte sich der Betroffene vollständig konzentrieren können. Damit er sich nach einem Unfall nicht auch noch mit den Versicherungen und mit Formularen und Auskünften herumschlagen muss, sollte er einen Fachmann zurate ziehen seine Ansprüche wie Verdienstausfallschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden in richtiger Höhe durchzusetzen und vor allem auch für die Zukunft abzusichern.
Schmerzensgeld nach Hundebiss, Sturz etc.
Nicht nur nach einem Verkehrsunfall, sondern auch nach einem Hundebiss, einem Sturz durch Glätte oder Stolperkanten, einer Körperverletzung oder anderen Übergriffen, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, soweit durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Schädigers psychische und /oder physische Schäden entstanden sind.
Auch Verletzte einer Straftat haben einen Anspruch auf Ersatz der Schäden, die sie durch die Straftat erlitten haben. Insbesondere kommt in diesen Fällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.
Wer daher als Opfer zum Beispiel einer Körperverletzung, einer fahrlässigen Körperverletzung, eines Totschlags oder einer Vergewaltigung verletzt worden ist oder psychischen Schäden davon getragen hat, hat gegen den Täter einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Diese Ansprüche können gegen den Täter parallel zu einem laufenden Strafverfahren, nach Abschluss eines solchen Strafverfahrens oder auch direkt in einem solchen Strafverfahren im so genannten „Adhäsionsverfahren“ geltend gemacht werden.
Zudem kann und sollte der Geschädigte in einem laufendem Strafverfahren als Nebenkläger seine Rechte wahrnehmen. Dadurch kann der Geschädigte das Strafverfahren aktiv verfolgen und hat umfangreiche Rechte, das Strafverfahren gegen den Täter mit zu beeinflussen. Insbesondere kann er als Nebenkläger in einem solchen Strafverfahren dann schon ein Zivilverfahren vorbereiten oder aber die Ansprüche direkt im Strafverfahren durchsetzen.
Auch und gerade in diesen Fällen sollten Sie sich beraten und vertreten lassen, da in solche Fällen die Haftung von der Gegenseite oft bestritten wird.
Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund!
Vorsicht Versicherungen
Nach einem unfall wird sich ggf. sehr schnell die gegnerische Versicherung bei ihnen melden. Der Grund für die schnelle Meldung bei Ihnen: Die Versicherung will Geld sparen!
Die Meldung beim Geschädigten stellt keinen Service der gegnerischen Haftpflichtversicherung dar, sondern nur den Versuch, Sie möglichst davon abzuhalten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, eine eigene Werkstatt zu beauftragen und sich womöglich auch noch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Die Taktik der Versicherungen geht auf: Der Geschädigte wird mit möglichst geringen Beträgen "abgespeist". Spart die Versicherung jeweils nur wenigen hundert Euro pro Versicherungsfall, so bedeutet dies für die Versicherung eine Einsparung von ggf. mehreren Millionen Euro pro Jahr! Dies geschieht leider auf Kosten der Geschädigten.
Die Geschädigten vertrauen auf eine vernünftige Regulierung durch die Versicherungen. Es wird den Geschädigten eine schnelle und umfassende Regulierung versprochen. Dann warten die Geschädigten teilweise Monate auf ihr Geld. Zudem machen die Geschädigten nicht alle Schadenspsoitionen geltend und schenken der Versicherung oft aus Unwissenheit viel Geld.
Grade bei Personenschäden sollte der Geschädigte zwingend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen! Denn grade bei Personenschäden verlieren die Geschädigten oft mehrere tausend Euro berechtigter Forderungen. Insbesondere von der Unterzeichnung von Abfindungserklärungen, die die Versicherung unterbreitet hat, ist ohne anwaltlichen Beistand dringend abzuraten.
Ein Beispielsfall aus der anwaltlichen Praxis:
Eine 65-jährige Frau hat einen Oberschenkelbruch bei einem Verkehrsunfall erlitten. Nach ca. 2 (!) Jahren hatte sie erst 5.000 € erhalten. Die Versicherung bot ihr an, weitere 5.000 € zur Abfinudung zu zahlen. Die Abfindungserklärung hatte die Frau schon unterschrieben und fast abgeschickt. Im letzten Moment hatte sie aber doch noch einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gemacht. Nach wenigen Wochen hatte die Versicherung bereits weitere 10.000 € ohne Abfindung gezahlt. Nach einem Jahr lag der weitere gezahlte Betrag bei ca. 30.000 €. Die Versicherung zahlt noch immer monatlichen Haushaltsführungsschaden an die Geschädigte.
Das zeigt, dass ein einfaches und kostenloses oder kostengünstoges Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ( ca. 20 bis 50 € für eine Stunde ) dem Geschädigten mehrere tausend Euro bescheren kann!
Daher auch unsere Bitte an Sie: Wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden auch bei geringen Verletzungen immer unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht! Es lohnt sich für Sie in jedem Fall!
Übrigens: Haftet der Gegner allein für den Unfall hat er auch die kompletten Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen! Sie müssen dann gar keine Gebühren an Ihren Rechtsanwalt zahlen!
Schmerzensgeldtabelle
Untenstehend finden Sie einen Auszug aus der Schmerzensgeldtabelle der Internetseite www.schmerzensgeldtabelle24.de.
Für eine umfassende Recherche nutzen Sie bitte die dortige Schmerzensgeldtabelle.
http://www.schmerzensgeldtabelle24.de
Leichte Verletzungen | |||
Arm | 1500 € | Schwellung des Oberarmes und eitrige Entzündung. Narben, fünf ca. 3-4cm lang, restliche Pigmentfarbe unter Haut. 3 Wochen Entzündung im Oberarm, Lasertherapie zur Entfernung des Tatoos, 12 mal Lasertherapie, Farbreste noch immer vorhanden, Verletzung bei Tatoowierung, Mitverschulden, da Geschädigte nicht früher zum Arzt gegangen ist | AG Bocholt, 4 C 121/04, 24.2.06, |
Becken | 600 € | Beckenprellung, Unterschenkelprellung, Prellung der LWS, Knieprellung. 3 Wochen arbeitsunfähig. | AG Mannheim 9 C 437/07 30.11.2007 |
Ellenbogen | 1.250 € | Ellenbogenfraktur Fraktur mit starker Verschiebung6 | 8-jähriger Junge, LG Wuppertal, 11.12.1980, 3 O 49/80 |
Mittlere Verletzungen | |||
Bein | 7500 € | Beinvenenthrombose. Fehlbehandlung durch Arzt wegen nicht erkannter Beinvenenthrombose. Chronische Leitveneninsuffizienz Einschränkung der körperlichen Aktivitäten. | OLG Oldenburg 5 U 66/97 25.11.1997 |
Auge | 4000 € | Augenverletzung durch Splitter. Hornhautverletzung. Hornhauttrübung. Keine Dauerschädigung des verletzten | LG Köln: 16 O 314/04, 27.03.2007 |
Bein | 3.500 € | Beinfraktur. noch immer bestehende Beschwerden beim Laufen und Joggen und bei längeren Fahrzeugfahrten | KG Berlin 12 O 62/06 26.10.2006 |
Schwere Verletzungen | |||
Finger/ Daumen | 9000 € | Daumenteilamputation. Über einen Monat KH mit zwei Operationen. lange Verfahrensdauer schmerzensgeld erhöhend | LG Dortmund:3 O 101/03, 14.05.2004 |
Fuß | 35.000 € | Mehrfache Fraktur des Fußes mit Quetschungen Mehrere Operationen, langwierige Behandlungen. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit als Berufskraftfahrer. Umschulung nötig. Dauerhafte Gehbehinderung. Mann, Berufskraftfahrer | OLG Hamm 23.2.1994, 20 U 282/93 |
Gesicht | 18.000 € | ausgedehnte Weichteilverletzung im Gesicht durch Hundebissverschiedene klaffende tief in das Gewebe reichende Riss und Quetschwunden. Operation Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen. Missempfindung/Gefühlsstörung linke Gesichtshälfte. seelische Beeinträchtigung der Klägerin 1 jähriges Mädchen | LG Essen: 12 O 307/03, 17.03.2005 |
Schwerste Verletzungen mit Dauerschäden | |||
Gehirn | 115.000 € | Schädelhirntrauma mit kortikalen Läsionen. Thoraxkontusion, Hautemphysem, Milzruptur, Oberschenkelfraktur, Skapilarfraktur chronische Hepatitis C nach Bluttransfusionen Dauerschäden: Wortfindungsstörungen, Erhebliche Geschmacksbeeinträchtigung, teilweise starke Kopfschmerzen, Konzentrationsmängel, schnelle Ermüdung, Verlangsamung aller Reaktionsabläufe, verbliebene schnelle Erschreckbarkeit, starke Geräuschempfindlichkeit, leichte Reizbarkeit mit Aggressionsausbrüchen, Antriebsarmmut, Magen- Darmschmerzen, Depressionen. Behinderung ist Kläger sehr bewusst22jähriger | Kläger LG Stuttgart 14 O 542/01 26.01.2005 |
Kopf | 75.000 € | Schädelhirntrauma und teilweise Erblindung. Gesichtschädelfraktur, Oberarmschaftfraktur, Oberschenkelfraktur. Lange Heilbehandlung mit mehreren Operationen. Dauerschaden: Entstellungen im Gesicht mit einhergehenden psychische Beeinträchtigungen. Hornhautschäden im Bereich des gesunden Auges sind zu befürchten. Junger | Mann OLG Köln 01.06.2001, 19 U 158/00 |
Gehirn | 500.000 € | schwerste cerebrale Schädigung des Hirns infolge eines Lang andauernden HerzstillstandesTetraspastik denkbar schwerstes Ausmaß einer Schädigung, wachkomatöser Zustand lebenslang auf Hilfe dritter angewiesen, künstliche Ernährung notwendig. Keine Bewegungsfähigkeit Persönlichkeit der klägerin vollständig zerstört, Arzthaftung. 5jähriger Kläger LG Mannheim 3 O 247/03 13.02.2004 | LG Mannheim 3 O 247/03 13.02.2004 |
Abfindungserklärung: Wichtig!
Achtung Abfindungserklärung!
Sobald der Versicherung alle Arztberichte vorliegen, wird sich diese wieder an sie wenden und Ihnen ein oft ein abschließendes Schmerzensgeld- bzw- Regulierungsangebot unterbreiten. Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen oder Monate dauern, da die Ärzte Berichte teilweise sehr schleppend abliefern. Es liegt somit nicht immer an der Versicherung, wenn die Unfallregulierung nur schleppend erfolgen kann. Hat die Versicherung Ihnen ein Schmerzensgeldangebot unterbreitet, so sollten Sie dieses nie überstürzt annehmen. Prüfen sie es sorgfältig. Dies zudem deshalb, weil mit dem Schmerzensgeldangebot die Versicherung oftmals eine Abfindungserklärung beifügt, die sie unterschreiben sollen. Haben sie eine solche jedoch einmal unterschrieben, so hat sich die Versicherung quasi „freigekauft“ und muß nunmehr grundsätzlich keinerlei Schadensersatz mehr leisten, auch dann nicht, wenn sich erst später noch Schäden zeigen; zum Beispiel versteckte Verletzungen.
In keinem Fall sollten Sie eine Abfindungserklärung unterzeichnen, ohne zuvor mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Rechtslage gründlich und in Ruhe überlegt zu haben!!!
Verbleiben Spätfolgen, so kann neben einer einmaligen Schmerzensgeldzahlung auch eine „Schmerzensgeldrente“ zu zahlen sein. Diese Verrentung des Schmerzensgeldes kommt aber nur in schwereren Fällen in Betracht.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott vertritt seit Jahren Mandanten bundesweit nach Verkehrsunfällen mit schweren und schwersten Verletzungen. Die Regulierung erfolgt dabei per Telefon, Email, fax oder Post und ggf. durch persönliche Besprechungen.
Falls Sie Rechtsanwalt Dr. Pott kontaktieren möchten, melden Sie sich unter pott@rpp.de oder unter 05231/ 308 140.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung
Viele Versicherungen versuchen, Schäden möglichst mit den Geschädigten direkt ohne Rechtsanwalt zu regulieren. Die Praxis zeigt, viele Geschädigte, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, machen ihre Ansprüche nicht umfänglich geltend und verzichten so nicht selten auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro!
Stiftung Warentest rät: "Unfallgeschädigte sollten sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Die Kosten bekommen sie vom Versicherer ersetzt." Bericht von Stiftung Warentest anzeigen
Die Fernsehsendung plusminus (ARD) hat es bei einer Reportage über Unfallabwicklungen der Versicherungen auf den Punkt gebracht: "Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre."
In der Tat ist die Unfallregulierung für den Geschädigten völlig kostenlos, wenn der Unfallgegner allein haftet.
Auch Richter sind überzeugt: Wer sich nach einem Verkehrsunfall nicht von Anfang an fachanwaltlich vertreten läßt, wird seine Ansprüche nicht durchsetzen können! Das Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen 431 C 2944/09) führt ausdrücklich aus:
"...nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrshaftpflichtschäden befassten Richters ist jeder Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleinster Schäden von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (...) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrene Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (...)"
Das AG Esslingen (Az.:7 C 1765/09) ist der Meinung: "Da der Haftpflichtversicherer als Spezialist in dieser Materie auf eine geschulte Organisiation und auf sachkundiges Personal zurückgreifen kann, muss der rechtsunkundige Anspruchsteller als Gegengewicht einen Anwalt haben."
Nehmen Sie sich jetzt drei Minuten Zeit, schildern Sie Ihren Verkehrsunfall und besprechen Sie im Anschluß am Telefon mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott, wie Sie weiter vorgehen sollten. Entscheiden Sie im Anschluss an das Gespräch selbst, wie Sie weiter verfahren möchten.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Teilen Sie uns jetzt Ihr Problem mit. Wir finden eine Lösung! Bitte hier klicken!
Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Dr. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und ausschließlich in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Seit über 10 Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott als Fachanwalt für Verkehrsrecht Geschädigte nach schweren und schwersten Verkehrsunfällen.
Rechtsanwalt Dr. Pott ist zudem Autor von Fachbüchern und von Fachbeiträgen in renommierten Fachzeitschriften wie z.B. der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV).
Rechtsanwalt Dr. Pott betreut zudem die Internetseite Verkehrsrechtforum.de und die kostenfreie umfangreiche Schmerzensgeldsammlung Schmerzensgeldtabelle24.de .
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrsrecht und damit auf die Regulierung von schweren und schwersten Verkehrsunfällen mit Schmerzensgeldforderungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld bundesweit.
Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.
Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.
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Gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) ist für den Inhalt dieser Internetseite verantwortlich:
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Kanzleisitz: RPP Paust, Dr. Platena & Partner Rechtsanwälte - Fachanwälte (eingetragene Partnerschaft), Hermannstr. 1, 32756 Detmold, Tel.: 05231/308140, Fax: 05231/3081414, eMail: pott@rpp.de, www.rpp.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE238277962
Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist: Rechtsanwaltskammer Hamm, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Ostenallee 18, 59063 Hamm, www.rak-hamm.de
Weitere Hinweise zur Streitbeilegung: Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr oder hier klicken: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hinweisen. Wir sind gerne bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwalt Dr. Pott ist berufshaftpflichtversichert bei der Allianz Versicherungs AG, Dieselstr. 6, 85776 Unterföring, Tel. 089-92529-33708.
Räumlicher Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des §51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei aber nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, und des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Weitere Kanzleiinformationen: Rechtsanwalt Dr. Pott ist Partner der Kanzlei RPP Paust, Dr. Platena & Partner Rechtsanwälte - Fachanwälte (eingetragene Partnerschaft), Hermanstraße 1, 32756 Detmold, Vertretungsberechtigte Partner: Rechtsanwälte Ulrich Paust, Prof. Dr. Thomas Platena, Dr. André Pott, Rechtanwältin Andrea Winterwerb-Moll, Rechtsanwältin Nefiye Alin-Ortaç.
Steuernummer: 313/5296/0632, Partnerschaftsregisternummer: PR 1845, Registergericht: AG Essen
Alle Anwälte der Kanzlei sind Mitglieder der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamm Ostenallee 18, 59036 Hamm.
Berufsbezeichnungen/Berufsregeln: Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde dem Rechtsanwalt der Bundesrepublik Deutschland Dr. jur. André Pott aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Hamm zuerkannt.
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
a. Berufsordnung (BORA)
b. Fachanwaltsordnung (FAO)
c. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
d. Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
e. Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
f. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
e. Law Implementing Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.